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KFZ-Überführungen24
Hol- und Bring Services
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42109 Wuppertal

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Steuer-Nr.: 132/5238/3784
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Urheberrecht

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AGB für Kfz-Überführungen auf eigener Achse

1. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde/Auftraggeber die nachstehenden Punkte ausnahmslos an.

2. Der Kunde/Auftraggeber hat zu dem von ihm vorgesehen Termin die Fahrzeugübergabe wie geordert zu gewährleisten. Auch bei Eigenachsüberführungen mit rotem Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigt. Verzögert sich die Fahrzeugübergabe bei der Abholung ohne Verschulden des von H+B-Services beauftragten Fahrers um mehr als 60 Minuten, werden für jede angefangene Stunde EUR 17.- berechnet.

3. Muß H+B-Services die Überführung wegen vor Ort deutlich werdender technischer Mängel ablehnen, so werden die Kosten des Fahrauftrags in voller Höhe berechnet.

zu 3. Der Kunde/Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am Abholort ist. zur Verfügung steht und übergabebereit. Transporte, die nicht durchgeführt werden können, weil das betreffene KFZ am Abholort nicht verfügbar ist, bzw. nicht ausgehändigt wird, werden mit 100% des Überführungspreises in Rechnung gestellt.

4. Der Kunde/Auftraggeber hat die erforderlichen Begleitpapiere bereitzuhalten (einschließlich Fahrzeugschein u. Versicherungsbestätigung für Überführungskennzeichen, soweit sie von ihm gestellt werden) und für alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten aufzukommen. Insbesondere trägt der Kunde/Auftraggeber die Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder übermäßiger Beladung bzw. unzureichender Begleitpapiere, fehlender Genehmigungen entstehen.

5. H+B-Services haftet nur für Schäden, die vom Fahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch bereits am Fahrzeug vorhandene Schäden verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Bei
Anlieferung nach Feierabend oder bei Dunkelheit haftet der Kunde/Auftraggeber vom Zeitpunkt der Fahrzeugabstellung an. Ansprüche sind bis 8.00 Uhr des darauf folgenden Werktags geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden oder wenn auf ein PKW-Übergabeprotokoll vom Kunden/Auftraggeber verzichtet wird. Der Ersatz von Verlusten aus entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Für Verzögerungen aufgrund von Staus, Witterungseinflüssen, Streiks, Bahn- und Flugverspätungen o.ä. kann H+B Services nicht zur Verantwortung gezogen werden.

6. Grundsätzlich stellt der Auftraggeber Überführungskennzeichen für die Überführung zur Verfügung. Diese Kennzeichen müssen vollkaskoversichert sein.

Sollte der von H+B Services beauftragte Fahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, haftet H+B Services in vollem Umfang für einen Schaden. Sollte er nicht vorsätzlich und grob fahrlässig handeln und ein Schaden bei der Überführung entstehen, beschränkt sich die Haftung auf die KFZ-Haftplicht- und Vollkaskoversicherung.

(Sollte der Auftraggeber ein Fahrzeug überführen lassen, welches selbst und/oder auch nicht über die zur Verfügung gestellten Überführungskennzeichen vollkaskoversichert ist, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang für Schäden oder Unfälle)

Ausnahme ist, wenn der von H+B Services beauftragte Fahrer vorsätzlich einen Schaden bzw. Unfall verursacht, dann haftet H+B Services. Wenn der Kunde ein zugelassenes Auto zur Überführung bereit stellt ist dieses nur soweit versichert wie die Autoversicherung vorhanden ist.

Der Auftraggeber haftet also für eventuelle Restschäden, ausser wenn der
Überführer grob fahrlässig handelt. Ansonsten tritt die Haftpflichtversicherung die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung des zu überführenden PKW´s ein. Eine Versicherung über diese Versicherung
hinaus kann nicht zur Verfügung gestellt werden.

Eine zwischen Versicherungsgeber und dem Kunden vereinbarte Selbstbeteiligung, trägt der Kunde, die Haftung für den Selbstbehalt bzw. für eventuell entstehende Schäden in vollem Umfang.

Sollte der der von H+B Services beauftragte Fahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, haftet H+B Services für die zwischen Versicherungsgeber und Kunden vereinbarte Selbstbeteiligung, jedoch nicht für weitere Schäden oder für den Schaden am Fahrzeug. Bei streng weisungsgebundener Tätigkeit für Firmen beschränkt sich die Haftung auf die eines Angestellten.

7. Treten während der Überführung technische Mängel auf oder werden solche behördlicherseits beanstandet, so ist der Überführer berechtigt diese auf Kosten des Kunden zu beheben oder beheben zu lassen, soweit die Maßnahmen wirtschaftlich angemessen erscheinen. Ist eine Rücksprache mit dem Kunden im Falle eines größeren Schadens oder Mangels nicht möglich, so ist der Überführer berechtigt, das Fahrzeug auf einen geeigneten Abstellplatz zu fahren bzw. abschleppen zu lassen, eigene Überführungskennzeichen (soweit vorhanden!) zu entfernen und die Kosten der Überführung bis dorthin zu berechnen.

8. Sind von H+B Services Reparaturen, Reparaturversuche o. ä. durchzuführen, oder kommt es wegen Reparaturen oder bei der Übernahme oder Übergabe zu Wartezeiten, die insgesamt mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen, so werden diese zusätzlich zu einem vereinbarten Pauschalpreis in Rechnung gestellt. In einem Pauschalpreis nicht enthaltener Aufwand wird zu 17,- € pro Stunde zuzüglich MwSt. abgerechnet.

9. Bei allen Maßnahmen ist H+B-Services innerhalb des zumutbaren Rahmens verpflichtet, mit dem Kunden/Auftraggeber Rücksprache zu halten.

10. Die persönliche Auffassung von H+B Services über den Zustand eines KFZ ist keine Garantie dafür, dass alle Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden können und entbindet den Kunden/Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung für evtl. auftretende Mängel oder Betriebsstörungen.

11. Bei Zahlungsverzug sind 8 % Sollzinsen zzgl. EUR 2,50 Bearbeitungsgebühren fällig.

12. Angebote sind grundsätzlich unverbindlich, in einigen Bereichen ist H+B-Services lediglich als Vermittler tätig oder arbeitet mit Transportpartnern. In diesen Bereichen hat H+B-Services freie Auswahl der Unternehmer. Der Kunde erklärt sich in einem solchen Fall damit einverstanden, dass der Subunternehmer seine Adressdaten sprich Anlieferungs-, Abhol- und Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt bekommt. Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise auch für die Erstellung von Angeboten einverstanden.

13. Gerichtsstand ist Wuppertal

Stand: Februar 2022